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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit mir geschlossenen Verträge; davon abweichende Regelungen erkenne ich nicht an, es sei denn, dass ich ihnen ausdrücklich zugestimmt habe.
nach obenAllgemeine Vertragsgrundlagen
- Für alle erteilten Aufträge gilt Urheberwerkvertragsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) als vereinbart, sofern dieses nicht schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 2UrhG aufgrund Erreichens der erforderlichen Schöpfungshöhe gilt.
- Ich erbringe meine Leistungen zum Beispiel Beratung, Konzeption, Texterstellung, Lektorat und Projektregie ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von meiner Seite.
- Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ich nicht einzelnen Regelungen oder den AGB eines Vertragspartners insgesamt schriftlich zustimme.
- Im übrigen ist ausschließlich die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
nach obenZustandekommen von Verträgen (Auftragserteilung)
- Verbindliche Verträge kommen durch die Annahme des Angebots des Auftraggebers zustande. Von mir zugesandte Angebote sind freibleibend. Irrtum und Schreibfehler sind in jedem Fall vorbehalten.
nach obenAuftragsumfang und -abwicklung, Gewährleistung
- Art und Umfang des Auftrags und die von mir zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der von mir angenommenen schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. meine schriftliche Auftragsbestätigung. Erfüllungsort sind meine Geschäftsräume.
- Ich übertrage dem Auftraggeber alle für den jeweiligen Zweck erforderlichen Rechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übertrage ich jedoch die erforderlichen Rechte ausschließlich als einfache Nutzungsrechte und nur zur höchstpersönlichen Nutzung durch den Auftraggeber. Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der mir zustehenden Vergütung einschließlich aller Nebenkosten. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen werden keine Eigentumsrechte übertragen.
- Im Rahmen des Auftrages habe ich bei der Erfüllung meiner vertraglichen Pflichten künstlerische Gestaltungsfreiheit. Fragen der Gestaltung und des Stils sind keine Mängel der Arbeit, sofern sie nicht von expliziten Kundenvorgaben abweichen und hierzu ausdrückliche Vereinbarungen getroffen wurden (z.B. in Form eines ausführlichen, schriftlichen Briefings). Nachträgliche stilistische Änderungen gelten als Erweiterung des Auftragsumfanges.
- Ich lege dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare (Entwürfe, Konzepte, Texte, Korrekturen, Lektorats-Exemplare usw.) vor. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen zu prüfen und Mängel gleich welcher Art innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel reklamiert, so gilt das Werk als genehmigt und freigegeben. Mit der Freigabe gelten auch etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt.
- Werden vom Auftraggeber nicht unerhebliche Mängel meiner Arbeit gerügt, so muss mir eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gewährt werden.
- Die Prüfungen der Arbeiten auf inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit z.B. in Bezug auf das Wettbewerbs-, Waren-, Produkthaftungs- oder Urheberrecht obliegt dem Auftraggeber. Für die erstellten Texte und Gestaltungen kann ich keine Rechtsprüfung durchführen.
- Ich bin berechtigt, Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen.
nach obenMitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich bei der Auftragsabwicklung durch umgehende Bereitstellung aller relevanten Informationen in schriftlicher Form, Offenlegung aller wichtigen Begleitumstände und die umgehende Beantwortung von Rückfragen zu unterstützen. Soweit eine Verzögerung der Auftragserfüllung wegen fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers eintritt, gerate ich nicht in Verzug. In jedem Fall ist mir in diesen Fällen eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrages einzuräumen.
- Der Auftraggeber muss mir die Möglichkeit geben, die vereinbarten Leistungen binnen der vereinbarten Fristen und Termine zu erbringen. Verzögert sich der vereinbarte Ablauf aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, um mehr als sechs Wochen, gilt meine Leistung mit Ablauf dieser Frist als erbracht und ich bin nicht zur Nacharbeit verpflichtet.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen weder ein (Mit-) Urheberrecht des Auftraggebers, noch vermindern sie die mir zustehende Vergütung.
- Der Auftraggeber darf mir nur solche Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Er hat mich von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
nach obenLieferfristen
- Fristen und Termine sind verbindlich, soweit sie als verbindlich schriftlich bestätigt sind.
- Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins entsteht ein Verzug erst nach schriftlicher Anmahnung durch den Auftraggeber und Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
- Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins durch Krankheit oder höhere Gewalt (z.B. nicht kurzfristig zu behebender Ausfall der EDV) ist der Ablauf der Frist gehemmt; sie beginnt erst nach dem Beseitigen bzw. Ende der Störung wieder zu laufen.
- Terminzusagen für Aufträge, die Fremdarbeiten (z.B. Grafik, DTP, HTML-Programmierung) enthalten bzw. erfordern, stehen unter dem Vorbehalt, dass diese Fremdleistungen rechtzeitig erbracht werden. Eine Haftung von meiner Seite ist in jedem Fall ausgeschlossen.
nach obenÄnderungen des Auftragsumfanges, Nutzungserweiterungen
- Wird ein Auftrag aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, kurzfristig vor Beginn oder während der Bearbeitung storniert, bin ich berechtigt, das volle Honorar in Rechnung zu stellen, ggf. gemindert durch nicht entstandene Aufwendungen.
- Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen oder ein nachträgliches Umarbeiten des Auftrags erfordern, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Im Auftragsumfang enthalten sind dagegen Korrekturen von Mängeln, die in meiner Verantwortung liegen; zu diesem Zweck ist in der Regel ein (1) Korrekturlauf im Leistungsumfang enthalten.
- Werden von mir ausgeführte Arbeiten in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, mich von diesen zusätzlichen Nutzungen zu unterrichten. Ich bin berechtigt, diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
- Wenn ich von zusätzlichen Nutzungen, von denen ich nicht unterrichtet wurde, Kenntnis erhalte, bin ich berechtigt, die doppelte Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.
nach obenHonorar
- Die Erstellung von Präsentationsunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Texten, Korrekturen und sonstigen Tätigkeiten für den Auftraggeber sind honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Es gilt die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarte Vergütung.
- Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Mit der Vergütung sind etwa anfallende Aufwendungen (z.B. Materialkosten, Reisekosten, sonstige Spesen) nicht abgegolten. Aufwendungsersatz (Auslagen) wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so bin ich berechtigt, den zusätzlichen Stundenaufwand gesondert abzurechnen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder muss ich zusätzliche Leistungen erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, weil dieser selbst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
nach obenFälligkeit der Vergütung, Aufrechnungsausschluss
- Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Ich bin berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Fertigstellung des gesamten Auftrags. Die Aufrechung mit anderen als von mir unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.
nach obenHaftung
- Ich hafte für entstandene Schäden auch im Rahmen von Beratungsaufträgen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Softwareschäden, die durch den Gebrauch von durch mich bearbeitete Trägermedien, E-Mails, Dokumente o.ä. in der Software des Auftraggebers entstehen.
- Eine Haftung über das mit dem Auftraggeber vereinbarte Honorar hinaus ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Ich verpflichte mich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weiter gehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Ich hafte nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen.
- Ich übernehme keine Haftung für die Art der Nutzung der von mir erstellten Texte und Konzepte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
- Ich übernehme keine Gewähr bei Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, also zum Beispiel durch allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe oder Arbeitskämpfe.
- Ich hafte nicht für den Verlust mir übergebener Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust auf dem Versandwege.
- Von mir erstellte oder bearbeitete Dateien werden auf Computerviren überprüft; trotzdem kann ich keine Garantie für die absolute Virenfreiheit der von mir übermittelten Daten übernehmen. Der Auftraggeber ist seinerseits gehalten, von mir empfangene Dateien und E-Mails zu überprüfen.
- Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Arbeiten.
- Etwaige Haftungsansprüche des Auftraggebers verjähren binnen zwei Jahren nach Entstehen des Anspruches.
nach obenBelegmuster
- Ungeachtet des Umfangs der in Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte erteilt der Auftraggeber mir mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Wünscht der Auftraggeber dies (z.B. aus Wettbewerbs- oder Geheimhaltungsgründen) nicht, kann im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
- Von allen vervielfältigten oder veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber mir zu diesem Zweck mindestens zwei einwandfreie Belegexemplare.
nach obenDatenschutz, Geheimhaltung
- Ich verpflichte mich, alle mir während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers geheim zu halten, soweit dies im Rahmen der üblichen Arbeitsweise möglich ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über die Dauer des Vertrags hinaus.
- Insbesondere durch die heute übliche Kommunikation in elektronischer Form (z.B. E-Mail) kann aber die vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Ich hafte nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Texte und Daten in Netzwerken wie dem Internet.
nach obenSchlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Freiburg im Breisgau.